Förderung Ökostromgesetz
Das jährliche Fördervolumen für neue Anlagen kann nicht unbegrenzt steigen. Es war im Jahr 2012 mit 50 Millionen Euro gedeckelt und wird jedes Jahr um eine Million kleiner. 2013 standen daher nur mehr 49 Millionen für neue Anlagen zur Verfügung und 2020 werden es nur mehr 41 Millionen sein. Die Gesamtsumme ist auf die verschiedenen Technologien aufgeteilt, damit sicher gestellt werden kann, dass ein breites Spektrum an erneuerbaren Energien auch genutzt werden kann.
Einspeisetarife
Den Einspeisetarif bekommen die Ökostromerzeuger von der Ökostromabwicklungsstelle OeMAG. Die OeMAG zahlt einen fest bestimmten Geldbetrag pro gelieferter Kilowattstunde Strom. Den Strom verteilt die OeMAG dann an die österreichischen Stromhändler. Die Höhe des Einspeisetarifs wird mittels Verordnung vom Wirtschaftsminister erlassen. Für das Jahr 2016 betrug dieser für die Windenergie 9,04 Cent pro erzeugter Kilowattstunde Strom, 2017 waren es nur mehr 8,95 Cent. In den Jahren 2018 und 2019 sanken die Tarife für Ökostrom weiter auf 8,20 Cent und 8,12 Cent pro Kilowattstunde.
Tariflaufzeit
Die Dauer der Tariflaufzeit für Windkraftanlagen beträgt 13 Jahre. Nach dieser Förderzeit muss der Windkraftbetreiber den erzeugten Strom am Strommarkt verkaufen. Während der Laufzeit der Ökostromförderung kann der Windkraftbetreiber aber keinen Windstrom an jemand anderen als an die OeMAG verkaufen.
Weiterführende Links
- IG Windkraft: Der aktuelle Einspeisetarif
- Bundeskanzleramt: Gesamte Rechtsvorschrift für Ökostromgesetz 2012
- e-control: Relevante Bundesrechtstexte zum Download
- IG Windkraft: Das Ökostromgesetz im Überblick
- IG Windkraft: Historie des Ökostromgesetzes im Kurzüberblick