Der lange Weg zur Genehmigung eines Windparks
Windkraftanlagen werden in strengen Genehmigungsverfahren auf ihre Sicherheit für Mensch und Natur geprüft. Bei größeren Windparks muss in der Regel eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVP-Gesetz (UVP-G) durchgeführt werden, denn ab einer Schwelle von 30 Megawatt (MW) Gesamtleistung oder 20 Konvertern sind Windkraftanlagen UVP-pflichtig. Dies gilt in Fällen über einer Seehöhe von 1.000 Metern oder in Schutzgebieten bereits ab einer Leistung von 15 MW oder 10 Konvertern. Es kommt dann zu einer Verfahrenskonzentration bei der Landesregierung unter umfassender Einbindung der Öffentlichkeit. Dabei werden die betroffenen Materiengesetze wie Elektrizitätswesengesetz, Bauordnung, Naturschutzgesetz oder Luftfahrtgesetz berücksichtigt und in einem Bescheidverfahren abgehandelt. Unterhalb der UVP-Schwellenwerte sind die Anlagen in einzelnen Verfahren zu genehmigen (Naturschutz, Elektrizitätsrecht, Luftfahrt, etc.).
Folgende Behörden sind im Verfahren zuständig
Eigene Flächenwidmung für Windkraft – Gemeinde, Landesregierung
In einigen Ländern sieht das Raumordnungsrecht eine eigene Widmung für Windkraftanlagen vor, wie etwa in Niederösterreich, Salzburg oder Oberösterreich. Zum Teil ist eine Widmung erforderlich im Burgenland (für Anlagen unter 15 MW Gesamtleistung) oder in der Steiermark (außer man befindet sich in einer sogenannten Vorrangzone). Zuständig für die Widmung ist die Gemeinde.
Durch eine im März 2023 in Kraft getretene Änderung des UVP-G ist in Fällen bzw. diesen Zonen, wo eine aktuelle überörtliche Windenergieraumplanung vorliegt, keine Flächenwidmung der Gemeinden mehr erforderlich. In Fällen, wo keine aktuelle überörtliche Windenergieraumplanung vorliegt, ist eine Genehmigung von Anlagen unter gewissen Voraussetzungen auch ohne Widmung aber unter Nachweis einer Zustimmungserklärung der Gemeinde möglich.
Elektrizitätsrechtliches Verfahren – Landesregierung
• Elektrizitätsrechtliche und baurechtliche Vorschriften
• Schall und Schattenwurf
Naturschutzrechtliches Verfahren – Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat
• Landschaftsbild
• Erholungswert der Landschaft
• Vogelschutz, Naturschutz
Luftfahrtbehördliches Verfahren – Landeshauptmann/-frau
• Sicherheit der Luftfahrt – Luftfahrthindernis