Abstandsregelung
Niederösterreich
Rechtsgrundlage: § 20 Abs. 2 Z 19 ROG, § 20 Abs. 3a ROG
Widmung: Grünland Windkraftanlage
Eine neue Windkraftanlage muss in Niederösterreich mindestens 1.200 Meter von Wohnbauten entfernt sein. Im Niederösterreichischen Raumordnungsgesetz sind für die Widmung von Windkraftanlagen folgende Abstandsregelungen vorgesehen:
- 1.200 m zu gewidmetem Wohnbauland und Bauland-Sondergebiet mit erhöhtem Schutzanspruch, z. B. Krankenhaus, Schule, Altersheim
- 750 m zu landwirtschaftlichen Wohngebäuden und erhaltenswerten Gebäuden im Grünland, Grünland Kleingärten und Grünland Campingplätzen
- 2.000 m zu gewidmetem Wohnbauland, welches nicht in der Standortgemeinde liegt. Mit Zustimmung der betroffenen Nachbargemeinde(n) kann der Mindestabstand von 2.000 m auf bis zu 1.200 m reduziert werden.
Oberösterreich
Rechtsgrundlage:
§ 30 Abs. 4 ROG; § 12 Abs. 2 OÖElWOG
Widmung: Sonderwidmung Grünland
Mindestabstand zu überwiegend für Wohnzwecke genutzten Gebäuden im
Grünland, zu gewidmetem Bauland und zu Flächen, die als künftiger Baulandbedarf
festgelegt sind.
- Bis zu 30 kW: 100 m
- 30 kW bis 0,5 MW: 500 m
- über 0,5 MW: bei wesentlichen Änderungen am gleichbleibenden Standort mindestens 800 m; bei Neuerrichtungen mindestens 1.000 m
Burgenland
Rechtsgrundlage: Burgenländisches Raumplanungsgesetz; Bgld Planzeichenverordnung (53c)
- Abstände: 1.200 m zu Siedlungsgebiet
Steiermark
Rechtsgrundlage: § 25 ROG, § 26 Abs. 7, § 32 Abs. 3 Z 1 ROG
Widmung: Freiland mit Sondernutzung Energieerzeugungsanlagen
- Abstände: In Gebieten, die nicht als spezielle Zonen für Windenergie (Ausschluss-, Vorrang- oder Eignungszonen) festgelegt sind, müssen Windkraftanlagen mindestens 1.000 Meter von Baugebieten und 700 Meter von landwirtschaftlichen Wohngebäuden oder bewirtschafteten Schutzhütten entfernt sein.
Kärnten
Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 6 Kärntner Windkraftstandorträume-Verordnung
Widmung: Sonderwidmung Grünland § 5 GplG oder Sonderwidmung Bauland § 3 Abs. 10
- Abstände: Entfernung von Windparks zu ständig bewohnten Gebäuden und zu gewidmetem Bauland: 1.500 m, dieser Abstand ist reduzierbar, wenn eine "unzumutbare Belastungen von ständig bewohnten Gebäuden“ vermieden werden kann.
Abstände zu Infrastruktureinrichtungen
Zusätzlich zu den Abstandsregelungen betreffend Siedlungsgebiete sind Mindestabstände zu Infrastruktureinrichtungen (Wege, Straßen, Autobahnen, Leitungen und Hochspannungsleitungen) zu berücksichtigen. Diesbezüglich besteht eine unterschiedliche Verwaltungspraxis, die nach Bundesland unterschiedlich ist und an Größe und Rotordurchmesser der Anlage anknüpft.
Vorschriften im Elektrizitätswesen und Naturschutz
Auch die landesspezifischen Vorschriften aus dem Elektrizitätswesen und Naturschutz sind zu berücksichtigen.
Die relevanten Gesetze können jeweils zum aktuellen Stand auf der Website www.ris.bka.gv.at (Rechtsinformationssystem des Bundes) downgeloadet werden.
Abstände im internationalen Vergleich
In Europa stehen Windräder zumeist viel näher bei Häusern als dies in Österreich der Fall ist. Mindestabstände zu Wohnhäusern gibt es nur in den seltensten Fällen. Im Schnitt werden Windräder in Deutschland mit einem Abstand zwischen 500 Meter und 800 Meter errichtet. Die oft zitierte Regelung in Bayern ("10H-Regelung" = 10 Mal die Höhe der Windräder) wurde zur Beschränkung des Windkraftausbaus eingeführt. Sie hat keine inhaltliche Grundlage und gilt nur für die Standortgemeinde. An Wohnhäuser der Nachbargemeinde kann ohne Mindestabstand herangebaut werden. In Großbritannien stehen moderne Windräder in einem Abstand von 300 Meter. Immer wieder behauptete Mindestabstände von 3.000 Meter gibt es in keinem Staat der Welt. Die hier angeführten Länder haben gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstände. Die zwingenden Mindestabstände in Österreich zählen weltweit zu den strengsten Regelungen.
WHO empfiehlt keine Mindestabstände zu Windrädern
Die WHO (World Health Organization) fordert angeblich Mindestabstände von 2.000 Meter zu Windrädern. Dies ist aber nicht der Fall. Die deutsche Umweltschutzorganisation BUND hat direkt bei der WHO nachgefragt und die klare Antwort bekommen, dass die WHO noch nie Mindestabstände zu Windrädern gefordert hat.