Schattenwurf und Diskoeffekt
Schattenwurf
Als Schattenwurf von Windenergieanlagen wird der von Rotor und Turm erzeugte Schatten während direkten Sonnenscheins bezeichnet. Als unangenehm kann der durch die Bewegung der Rotoren von Windrädern hervorgerufene bewegte Schatten empfunden werden. Daher müssen bei der Genehmigung strenge Grenzwerte eingehalten werden. Bei der Berechnung dieser Werte geht man von durchgehend schönem und wolkenlosem Wetter aus, was die Beeinträchtigung in Realität auf ein Minimum reduziert.
Die Schattenlänge, die ein Windrad wirft, ist abhängig von der Höhe des Sonnenstandes, von der Position des Windrades, von der Gesamthöhe der Anlage sowie vom Gelände. Lange Schatten treten morgens und abends auf. Ein 200 Meter hohes Windrad auf einer horizontalen Fläche kann maximal einen Schatten von bis zu 1.400 Metern werfen.
Bei der Genehmigung von Windkraftanlagen muss belegt werden, dass der Schatten des Windrades etwaige umliegende Wohngebiete nur minimal überstreicht. Als Schwellenwert gilt hierbei eine Beeinträchtigung durch Schattenwurf von maximal 30 Minuten pro Tag bzw. 30 Stunden pro Jahr.
Diskoeffekt
Diskoeffekt wird jener Effekt genannt, der durch schnell drehende Flügel und stark reflektierende Oberflächen entsteht, und ein ähnliches Blinkmuster erzeugt wie ein Stroboskop in einer Diskothek. In den Anfängen der Windstromerzeugung war der Diskoeffekt, durch die kleinen sehr schnell drehenden Windräder, ein viel diskutiertes Thema. Durch die Verwendung von nicht-reflektierenden Farben und die langsame Drehbewegung der Windräder und die großen Abstände zu Wohnhäusern, ist ein solcher Effekt bei Windrädern nicht mehr feststellbar.