Schattenwurf von Windenergieanlagen
Schattenwurf
Als Schattenwurf von Windenergieanlagen wird der von Rotor und Turm erzeugte Schatten während direkten Sonnenscheins bezeichnet. Als unangenehm kann der durch die Bewegung der Rotoren hervorgerufene bewegte Schatten empfunden werden. Daher müssen bei der Genehmigung von Windrädern strenge Grenzwerte eingehalten werden. Bei der Berechnung dieser Werte geht man von durchgehend sonnigem, wolkenlosem und windigem Wetter aus. Die Beeinträchtigung ist daher in Realität sehr viel geringer, als die Berechnungen suggerieren.
Die Schattenlänge, die ein Windrad wirft, ist abhängig von der Höhe des Sonnenstandes, von der Position des Windrades, von der Gesamthöhe der Anlage sowie vom Gelände. Lange Schatten treten morgens und abends auf. Ein 200 Meter hohes Windrad auf einer horizontalen Fläche kann einen Schatten von maximal 1.400 Metern werfen.
Bei der Genehmigung von Windkraftanlagen muss belegt werden, dass der Schatten des Windrades etwaige umliegende Wohngebiete nur minimal überstreicht. Als Schwellenwert gilt hierbei eine Beeinträchtigung durch Schattenwurf von maximal 30 Minuten pro Tag bzw. 30 Stunden pro Jahr.
Diskoeffekt
Diskoeffekt wird jener Effekt genannt, der durch schnell drehende Windradflügel und stark reflektierende Oberflächen entsteht und ein ähnliches Blinkmuster erzeugt, wie ein Stroboskop in einer Diskothek. In den Anfängen der Windstromerzeugung war der Diskoeffekt, durch die kleinen sehr schnell drehenden Windräder, ein diskutiertes Thema. Heute ist ein solcher Effekt bei Windrädern nicht mehr feststellbar. Grund dafür ist die Verwendung von nicht-reflektierenden Farben, die langsame Drehbewegung der Windräder sowie die großen Abstände zu Wohnhäusern.