Eisfall
Die gesetzlichen Regelungen sind auch in diesem Bereich bei Windrädern um ein Vielfaches strenger als bei anderen Bauwerken. Das Risiko für einen Eisansatz am Windrad muss den zuständigen Behörden in jedem Projekt individuell dargelegt werden. Im Regelfall schreiben die Behörden Abstände vor, die zum Beispiel zu Straßen eingehalten werden müssen.
Ein Teil des Gutachtens ist auch eine Risikobewertung. Hier wird berechnet, wie hoch das Risiko ist, dass ein Mensch von einem herabfallenden Eisstück getroffen werden könnte. Dieses Risiko liegt weit niedriger als die Alltagsrisiken des täglichen Lebens.
Die Windkraftanlagen schalten also bei Eisansatz ab. Erst wenn der Windmühlenwart vorort festgestellt hat, dass sich das Eis wieder von den Windradflügeln gelöst hat, kann er die Anlage wieder in Betrieb nehmen.
Nachdem Eisansatz je nach Wetterlage Stillstandszeiten für das Windrad bedeutet, in denen es keinen Strom erzeugen kann, gibt es bei vielen Anlagen Systeme, die das Eis aktiv abtauen, um das Windrad möglichst schnell wieder zur Stromerzeugung nutzen zu können. Darüber hinaus werden spezielle Oberflächen für Windradflügel eingesetzt, um einen Eisansatz möglichst erst gar nicht entstehen zu lassen.
Eisansatz wird bei modernen Anlagen durch mehrere Systeme erkannt
- Die Stromerzeugung der Anlage ändert sich. Das ist ein Hinweis, dass mit der Anlage etwas nicht stimmt. Dieses „Phänomen“ wird von der Anlagensoftware online an den/die Betreiber:in gemeldet.
- Der Rotor wird unwucht. Auch das wird von der Software erkannt und gemeldet.
- Eisdetektionsgeräte erkennen den Eisansatz und melden diesen ebenfalls online an den/die Betreiber:in.